Anmeldung für die Betreuung, Gebühren und Mitgliedschaft im Verein

Die Elterninitiative MiKi Mittagskinder Amphionpark e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein.
Mitglieder sind hauptsächlich die Eltern der betreuten Kinder. Eltern von betreuten Kindern müssen Mitglied im Verein sein bzw. werden.

Anmeldung für einen Betreuungsplatz

1) Anmeldung online im kitafinder+

Die Anmeldung bzw. Bewerbung für einen Platz in der MiKi (verlängerte Mittagsbetreuung) muss online bis zum jährlichen Anmeldestichtag der Stadt München über den kitafinder+ der Stadt München erfolgen. Bewerbungen die erst nach dem Stichtag eingehen können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Link zur Anmeldung über Kitafinder+ Stadt München: https://kitafinder.muenchen.de/

Es ist uns sehr wichtig, die sich bewerbenden Familien persönlich kennen zu lernen, um die Besonderheiten der MiKi (Elterndienste, 2 Mal die Woche Teilnahme bis 16 Uhr etc.) erklären zu können. Wir laden alle Bewerber daher herzlich zu unserem einmal jährlich statt findenden Tag der offenen Tür (Februar/ März) ein.

In der Regel erhalten wir viel mehr Anmeldungen als freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Plätze werden daher nach Dringlichkeit (Berufstätigkeit) sowie weiteren Kriterien (ggf. Geschwisterkind, nachgewiesen Alleinerziehend etc.) und nicht nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

2) Nachweis der Berufstätigkeit/ Arbeitszeitnachweis

Nach der Zusage für einen Platz über den kitafinder+ muss die Berufstätigkeit durch einen offiziellen Arbeitszeitnachweis vom Arbeitgeber innerhalb einer Frist bestätigt werden. Der Nachweis ist als PDF per Email an die MiKi zu senden.
Für den Arbeitszeitnachweis kann folgende Vorlage benutzt werden:

Download Vorlage Arbeitgeberbestätigung Arbeitszeitnachweis

Ebenso kann der Arbeitgeber eine eigene Bestätigung ausstellen, sofern alle wesentlichen Informationen wie auf der Vorlage enthalten sind.
Kann die Berufstätigkeit nicht nachgewiesen werden, wird der Platz weiter vergeben.

3) Betreuungsvertrag

Nach Erhalt des Arbeitszeitnachweises versendet die MiKi den Betreuungsvertrag an die Eltern der aufzunehmenden Kinder. Der Betreuungsvertrag ist innerhalb einer vorgegeben Frist ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück zu senden. Ebenfalls ist nach Vertragsunterschrift die sofortige Überweisung der Kaution erforderlich. Alle Informationen erhalten Sie zeitnah im Anmeldeprozess.

Informationsblatt

Aktuelles Infoblatt MiKi (PDF zum Download) Stand 02/2025

Gebühren

Schuljahr 2025/26
Monatlich (September bis August): 125 €
Geschwisterkinder: 100,00 €

Die Zahlung wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Betrag ist pro Schuljahr für 12 Monate (September – August) zu bezahlen.

Es besteht die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen und Obstsnack für 4,40 €/ Tag zu bestellen.

Bei Vertragsabschluss müssen Sie einmalig eine Kaution in Höhe von 2 Monatsgebühren bezahlen, die Sie wieder zurück bekommen, wenn Ihr Kind regulär die Mittagsbetreuung verlässt (Ende der 4. Klasse oder Kündigung zum nächsten Schuljahr innerhalb der Kündigungsfrist). Bei außerordentlichem, unterjährigem Ausscheiden wird die Kaution einbehalten.

Im Schuljahr 2024/25 betragen die Gebühren 100,00 € für das 1. Kind sowie 82,00 € für Geschwisterkinder.

Betreuungsgebühren können zum Teil steuerlich geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater.

Zuschuss zu den Gebühren

Falls Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Sie die Möglichkeit einen Zuschuss für das Mittagessen zu beantragen, ebenso ist eine Übernahme des monatlichen Beitrages im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe denkbar.

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung, da die Bearbeitungszeit je nach Grad der (Vor)Klärung und Vollständigkeit der Unterlagen bis zu mehrere Wochen betragen kann. Liegen keine genehmigten Anträge vor, müssen wir die monatlich anfallenden Kosten in voller Höhe einziehen.

Finanzielle Unterstützung zu den Betreuungskosten (Gebühren) durch Wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt München
Infos: https://stadt.muenchen.de/infos/finanziellehilfen-jugendamt.html
Beantragung beim Sozialbürgerhaus

Finanzielle Kostenübernahme der Essensgebühren durch Leistungen aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe
Falls Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Sie die Möglichkeit einen Zuschuss für das Mittagessen zu beantragen.
Infos: https://stadt.muenchen.de/service/info/leistungen-aus-dem-bildungspaket/1089231/n0/
Beantragung bei der zuständigen Bürgergeld-, Arbeitslosen- oder Sozialleistungsstelle

Verein

Mitgliedschaft

Eltern (mind. ein Elternteil) von zu betreuenden Kindern müssen Mitglied im Verein sein. Der Mitgliedsantrag wird zusammen mit dem Betreuungsvertrag ausgehändigt.

Mitarbeit der Eltern – Elterndienste

Da es sich um eine Elterninitiative handelt, kann der Verein natürlich nur durch die Mithilfe der Eltern bestehen und günstige Gebühren aufrecht erhalten. Diese Mithilfe besteht aus Elterndiensten wie z.B. Einkaufs-, Putz- und Waschdienste, Meldung für den Notdienst-Pool, Renovierungsdienste, Tätigkeit als Vorstand oder Beisitzer und Andere. Bei Nichterfüllung der Elterndienste ist eine vertraglich vereinbarte Strafgebühr zu bezahlen.

Die tragende Säule des Vereins ist der Vorstand. Dieser besteht aus 3 Vorstandsmitgliedern, welche aus den Reihen der Eltern gewählt werden.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 5,00 € pro Schuljahr.

Spenden

Die MiKi freut sich über Sach- und Geldspenden. Als gemeinnütziger Verein können wir Spendenquittungen ausstellen.

Fördermitgliedschaft

Antrag zum Download (folgt)

Satzung des Vereins

Vereinssatzung zum Download

Finanzierung der MiKi

Die Vorstellungen und Ziele des Vereins decken sich mit den Richtlinien und Vorschriften des bayerischen Kultusministeriums sowie den Vorgaben der Landeshauptstadt München für Mittagsbetreuungen.
Die verlängerten Mittagsbetreuungen an den Schulen in München sollen ein ergänzendes Betreuungsangebot zu Horten und Tagesstätten sein.

Die Finanzierung der verlängerten Mittagsbetreuung Mittagskinder Amphionpark e.V. beruht auf drei Säulen:

  1. Förderung durch das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München
  2. Förderung durch das Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
  3. Eigenbeteiligung der Eltern (Elternbeiträge/ Gebühren)

Um die Fördervoraussetzungen von Freistaat Bayern und der Landeshauptstadt München zu erfüllen, ist ein Mindestteilnahmeumfang der Kinder an der verlängerten Mittagsbetreuung mit erhöhtem Zuschuss notwendig. Genauere Informationen zu den aktuell gültigen Voraussetzungen erhalten Sie vom Vorstand, welchen Sie gerne per Email kontaktieren können.